Voraussetzung für die Klasse B196 ist der Vorbesitz der PKW-Klasse B für mindestens 5 Jahre. Um die Führerscheinklasse B196 zu erwerben ist lediglich eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten vorgeschrieben, eine Prüfung ist nicht notwendig. Nach Ende der Schulung hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren.
Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
Was brauchst du?
– Biometrisches Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs