Begleitpersonen
Bis zum 18. Geburtstag muss bei jeder Autofahrt eine Begleitperson im Auto anwesend sein, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mind. 30 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B
- max. 1 Punkt in Flensburg
Die Begleitperson soll beratend und unterstützend zur Seite stehen, darf aber nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, denn die Begleitperson übernimmt KEINE AUSBILDUNGSFUNKTION!
Die Begleitpersonen sind bei der Anmeldung zu benennen und werden mit folgenden Unterlagen beim Landratsamt angemeldet:
- Kopie vom Führerschein
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Es gibt keine zahlenmäßige Beschränkung für Begleitpersonen. Jedoch kostet jede Begleitperson, die auf deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen wird beim Amt eine Gebühr von 9,- €.