Für das selbstständige Fahren (ohne Begleitperson) eines PKWs ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Mit dem Führerschein der Klasse B darfst Du Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 Tonnen steuern. Zudem berechtigt Dich die Führerscheinklasse B zur Beförderung von bis zu maximal acht Personen. Hast Du das 21 Lebensjahr erreicht, darfst Du mit der Klasse B außerdem noch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW fahren.
Die Führerscheinklasse B umfasst die Klasse AM und die Klasse L.
Was brauchst du?
Für das selbstständige Fahren (ohne Begleitperson) eines PKWs ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Mit dem Führerschein der Klasse B197 darfst Du Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 Tonnen steuern. Zudem berechtigt Dich die Führerscheinklasse B197 zur Beförderung von bis zu maximal acht Personen.
Die Führerscheinklasse B197 umfasst die Klasse AM und die Klasse L.
Unterschied zum “klassischen” Führerschein
Nach erfolgreicher Ausbildung erhält man ab dem 17. bis zum 18. Lebensjahr eine Prüfungsbescheinigung, die für das gesamte Bundesgebiet und auch in Österreich gilt. (Tipp fürs Fahren in Österreich: unbedingt die KFZ-Versicherung darüber informieren!)
Ab dem 18. Lebensjahr muss musst Du den regulären Führerschein beantragen.
Für das Fahren mit Begleitperson eines PKWs ist ein Mindestalter von 16 1/2 Jahren vorgeschrieben. Mit dem Führerschein der Klasse BF17 darfst Du Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 Tonnen steuern. Zudem berechtigt Dich die Führerscheinklasse BF17 zur Beförderung von bis zu maximal acht Personen. Die Führerscheinklasse BF17 umfasst die Klasse AM und die Klasse L.
Besonderheiten:
Bis zum 18. Geburtstag muss bei jeder Autofahrt eine Begleitperson im Auto anwesend sein, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mind. 30 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B
- max. 1 Punkt in Flensburg
Die Begleitperson soll beratend und unterstützend zur Seite stehen, darf aber nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, denn die Begleitperson übernimmt KEINE AUSBILDUNGSFUNKTION!
Die Begleitpersonen sind bei der Anmeldung zu benennen und werden mit folgenden Unterlagen beim Landratsamt angemeldet:
- Kopie vom Führerschein
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Es gibt keine zahlenmäßige Beschränkung für Begleitpersonen. Jedoch kostet jede Begleitperson, die auf deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen wird beim Amt eine Gebühr von 9,- €.
Noch Fragen? Ruf uns an!
Jetzt anmelden!